Steuerliche Förderung und aktuelle Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen.
Aktuell gibt es mehrere Möglichkeiten zur Förderung einer energetischen Sanierung und auch zur Förderung von Einzelmaßnahmen, wie z. B. dem Einbau neuer Fenster oder einer neuen Haustür.
1. Steuerliche Förderung
Seit 2020 können die Kosten für energetische Maßnahmen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. 20 % der Aufwendungen – verteilt auf drei Jahre – können direkt von der Steuerschuld abgedeckt werden. So funktioniert‘s:
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude / Zuschussvariante
Zum Jahresbeginn 2021 ist die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) in der Zuschussvariante gestartet. Um eine entsprechende Fenster-Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erhalten, müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden.
- Der U-Wert der neuen Fenster liegt unter 0,95 W/(m²K).
- Die Gesamtinvestition der Einzelmaßnahme liegt zwischen 2.000 Euro und 60.000 Euro (Förderhöchstgrenze).
- Bei Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie dem Einbau neuer Fenster, muss ein Energieberater eingebunden werden.
- Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
Sind alle Vorgaben erfüllt, beträgt der Zuschuss 20 % der förderfähigen Ausgaben. Bei der Höchstgrenze von 60.000 Euro sind das 12.000 Euro. Diese Basisförderung kann um weitere 5 % erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) berücksichtigt worden ist.
3. Neue Kreditprogramme der KfW
Grundsätzlich gilt: Die Antragstellung muss erfolgen, bevor ein Liefer- und Leistungsvertrag oder ein Kaufvertrag unterzeichnet wird. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch schon vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.